Waffengesetz und Airsoft in 2020 - die Zweite!

Die Emotionen schlugen hoch und bei dem Hin und Her mit verdrehter Rechtssprache verliert man als Laie schnell die Übersicht, was tatsächlich in der Debatte um das neue Waffengesetz los war.

Was war passiert?

Die Änderung zum Waffengesetz betraf, in der Phase um den Jahreswechsel 2019-2020, plötzlich ganz konkret die Airsoft Replikas unter 0,5Joule.

Eine Formulierung im Gesetz sorgte dafür, dass Besitzer des zuvor legalen "Spielzeugs" künftig mögliche Besitzer eines verbotenen Gegenstandes wurden.

Dies würde in einer nicht geringen Anzahl auch Minderjährige betreffen.

In den Medien und Foren der Airsoft-Community brach daraufhin ein Sturm der Entrüstung über diese Entscheidung los.

Mit Hilfe von Frau Langer (FDP) und dem VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher) konnte man die Verantwortlichen in der Politik auf die drohende Katastrophe aufmerksam machen und auf eine "Heilung" des um Weihnachten herum beschlossenen Gesetzes hinwirken.

Trotzdem blieb die erhoffte Lösung des offensichtlich nicht gewollten Problems weiter misverständlich, wie sich an dem folgenden Video von GSP auf YouTube zeigte.

Anschließend  war die Verwirrung damit komplett und wer die Kommentare liest verliert spätestens jetzt den guten Glauben an die Politik und bleibt verstört oder frustriert zurück.

 

Glücklicherweise schaltete sich Frau Langer dann mit einem Facebook-Post zum Video ein und erklärte den Sachverhalt erneut.

In einem wirklich sehenswerten Interview von orkenspaltertv, dass Frau Langer ebenfalls unter den Kommentaren verlinkte, erklärt sie nochmal genauer wie es um das Verfahren und das Ergebnis des Beschlusses steht. Ab Minute 51:56 geht es los.

Der Zuschauer erfährt im Video darüber hinaus noch Wissenswertes zum Thema Airsoft und der Entwicklung zu den Gesetzen innerhalb der EU.


Schließlich konnten wir auch nach eigener Recherche die Drucksache zum Beschluss bei der Pressestelle der Grünen erhalten, in der die "Heilung" zur Regelung für die 0,5Joule Airsoft wieder beschlossen wurde.

Wir stellen Euch das Dokument hier ebenfalls zum Nachlesen zur Verfügung.

 

Download
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17585 - 04.03.2020
1917585.pdf
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Das (neue) deutsche Waffengesetz ist eines der härtestesten und kompliziertesten im EU-Raum. Hinzu kommen noch regionale Auslegungen in der Praxis bei den ausübenden Behörden und Dienststellen der Bundesländer.

In Bezug auf die Airsoft-Replikate für 0,5Joule, soll mit dem Beschluss vom 4. März 2020 die alte Regelung wie vor der Änderung im September 2020 wieder hergestellt werden. Trotzdem bleibt der Bereich Airsoft im Gesetz nicht minder kompliziert und für den Laien schwer verständlich.

Grundsätzlich wäre eine Annäherung der Gesetze für den Bereich Airsoft im gesamten EU-Raum wünschenswert, um z.B. auch Reisen zu den Events in und durch den deutschen Raum zu erleichtern und zu legalisieren.

Aufgrund der deutschen Sonderregelungen zu den Airsoft-Replikas über 0,5Joule sind Teilnehmer für Events aus dem Ausland nämlich immer noch stark benachteiligt.

Selbst bei identischen Leistungsmerkmalen der Airsoft-Replikate müssen die Teilnehmer aus den direkten Nachbarstaaten mit Einzug und Vernichtung ihrer Airsoft in Deutschland rechnen, nur weil diese nicht bei "Einfuhr" in einem deutschen Beschussamt abgenommen und mit einem Prüfzeichen "F" im Fünfeck auf dem Body versehen wurde.

Diese Prüfung durch ein Beschussamt wird von den deutschen Händlern, als Importeure mit entsprechend großen Stückzahlen, vom Gesetz verlangt - ist aber von Privatpersonen, bei einer Durch-  oder Einreise zu einem Event, für die einzelne eigene Airsoft nicht sinnvoll leistbar.

So bleiben Teilnehmer aus den Nachbarländern leider noch immer die Ausnahme und fehlen auch als zusätzlicher Wirschaftsfaktor bei den professionell organisierten Events in Deutschland.

Dabei könnte eine Ausnahmeregelung für Airsoft-Replikate bei privater Einfuhr, ähnlich wie in Holland gelöst, Justizbehörden sowie Grenzkontrollstellen deutlich entlasten und wieder mehr Kapazitäten für deren eigentliche Aufgabe schaffen. Nebenbei würde dies die Event-Kultur für Airsoft stärken.

Hoffen wir der Aufruhr hat in der Politik deutlich gemacht, dass Airsoft mehr als eine kleine Randnotiz im Gesetz bedarf und künftig sinnvolle Regelungen überlegt und  gefunden werden müssen.

Der VDB hat dies erkannt und seine Satzung um diesen Bereich erweitert, um die deutsche Airsoft-Szene künftig stärker unterstüten zu können.